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Leistungen

Die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung des Wohnungseigentums ist im Wohnungs-eigentumsgesetz (WEG Gesetz) geregelt.

Die Verwaltung obliegt in erster Linie den Wohnungseigentümern selbst. Es ist keine zwingende externe Hausverwaltung notwendig. Die Aufgaben an die Hausverwaltung / den Hausvewalter werden immer komplexer und rechtlich schwieriger.

Die Bestellung eines Verwalters kann nach dem WEG Gesetz nicht ausgeschlossen werden. Über Bestellung und Abberufung des WEG- Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer in der Versammlung durch Stimmenmehrheit. Einzelne Aufgaben:

 

  • Abrechnung
  • Wirtschaftsplan
  • Protokoll
  • Umsetzung der Beschlüsse
  • und vieles mehr...
Diese Aufgaben werden vom Hausverwalter übernommen.
 

Anfrage

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