Leistungen
Die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung des Wohnungseigentums ist im Wohnungs-eigentumsgesetz (WEG Gesetz) geregelt.
Die Verwaltung obliegt in erster Linie den Wohnungseigentümern selbst. Es ist keine zwingende externe Hausverwaltung notwendig. Die Aufgaben an die Hausverwaltung / den Hausvewalter werden immer komplexer und rechtlich schwieriger.
Die Bestellung eines Verwalters kann nach dem WEG Gesetz nicht ausgeschlossen werden. Über Bestellung und Abberufung des WEG- Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer in der Versammlung durch Stimmenmehrheit. Einzelne Aufgaben:
- Abrechnung
- Wirtschaftsplan
- Protokoll
- Umsetzung der Beschlüsse
- und vieles mehr...
Diese Aufgaben werden vom Hausverwalter übernommen.
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